Unterstützung bei der Meldung von Google-Bewertungen
Sie möchten auffällige Google-Bewertungen melden lassen? Senden Sie uns die betreffenden Links oder Ihr Unternehmensprofil für eine erste Sichtung anhand der Google-Richtlinien. Anschließend erhalten Sie ein individuelles, unverbindliches Angebot.
Keine Vorkasse. Eine Vergütung fällt nur für tatsächlich entfernte Bewertungen im vereinbarten Auftragsumfang an.
Über die Entfernung entscheidet ausschließlich Google. Eine Löschung oder dauerhafte Entfernung kann nicht garantiert werden.
Eine negative Bewertung allein ist kein Grund für eine Entfernung.
Unsere Unterstützung umfasst organisatorische und technische Leistungen. Rechtsberatung und rechtliche Vertretung sind nicht Bestandteil des Angebots.
Der transparente Prozess
Schritt für Schritt zu einer sauberen und nachvollziehbaren Abwicklung.
Unverbindliche Anfrage absenden.
Sichtung anhand der Google-Richtlinien und Klärung des möglichen Leistungsumfangs.
Individuelles Angebot mit den konkret vorgesehenen Bewertungen und dem Preis pro erfolgreicher Entfernung erhalten.
Kunde nimmt das Angebot ausdrücklich an.
Meldung und Nachverfolgung im vereinbarten Umfang.
Abrechnung ausschließlich für tatsächlich entfernte, beauftragte Bewertungen.
Unverbindliche Ersteinschätzung für Ihre Google-Bewertungen
Wählen Sie Ihre bevorzugte Vorgehensweise. Wir melden uns nach Sichtung Ihrer Anfrage.
Formular wird vorbereitet…
Leistungsgrenzen und Datenschutz
Klare Grenzen unseres technischen Leistungsumfangs und transparente Informationen zur Datenverarbeitung.
Wir unterstützen organisatorisch und technisch bei der Meldung von Google-Bewertungen mit Anhaltspunkten für Verstöße gegen Google-Richtlinien. Rechtsberatung, rechtliche Einzelfallprüfungen und anwaltliche Vertretung gehören nicht zu unserem Angebot.
Über die Entfernung entscheidet ausschließlich Google. Wir garantieren weder eine Löschung noch eine dauerhafte Entfernung oder eine bestimmte Bearbeitungsdauer. Eine negative Bewertung allein ist kein Grund für eine Entfernung.
Bei der Bearbeitung kann ein beauftragter externer Dienstleister mitwirken. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.